
Erstmals seit der Neuregelung des umstrittenen Paragrafen 219a: Gegen zwei Berliner Gynäkologinnen wird wegen des Verstoßes gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Berlin verhandelt.
Der Prozess gegen die beiden Berlinerinnen ist der erste seit der Neuregelung des Paragrafen im Februar. Vor Gericht steht neben der Gynäkologin Bettina Gaber auch ihre Kollegin. Auf der Internetseite ihrer Gemeinschaftspraxis heißt es: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.“
Für den Abbruch von Schwangerschaften geworben
Den Angeklagten wird nach Angaben des Amtsgerichts von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, auf der frei zugänglichen Internetseite ihrer Berliner Gemeinschaftspraxis zwischen Februar und Juli 2018 in unzulässiger Weise für den Abbruch von Schwangerschaften geworben zu haben.