
Gleich zwei Anträge von Bündnis90/Die Grünen-Mitgliedern wurden am 28. September an ihre Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) im November in Bielefeld eingereicht.
Die Antragssteller fordern die Delegierten auf, die Integrative
Medizin, wie etwa die Homöopathie, stärker im Gesundheitssystem zu
verankern, Forschungsgelder bereit zu stellen und die Satzungsleistungen
und die Apothekenpflicht zu erhalten. Nun müssen diese Anträge noch von
jeweils mindestens 20 Grünen-Mitgliedern unterstützt werden, damit sie
als offizielle Anträge für die Konferenz gelten.
Für therapeutische Vielfalt und Pluralismus in der Forschung
Ulrich Geyer aus Heidenheim setzt sich in seinem Antrag für
therapeutische Vielfalt in der Gesundheitsversorgung und für
Methodenpluralismus in der medizinischen Forschung ein und warnt davor,
sich „für einen Glaubensstreit instrumentalisieren zu lassen“. Er
kritisiert, dass in der öffentlichen Diskussion über die
Homöopathie-Forschung mit zweierlei Maß gemessen wird. „Bei der
Bewertung der Homöopathie werden von deren Gegner*innen grundsätzlich
nur solche Studien akzeptiert, die prospektiv, kontrolliert und doppelt
verblindet sind“, schreibt der Arzt. Würden nach diesen Kriterien auch
in der konventionellen Medizin über Methoden entschieden, dann „dürfte
ein Großteil schulmedizinischer Verfahren und Arzneimittel nicht von den
Krankenkassen erstattet werden.“ Er erinnert daran, dass nach diesen
Kriterien in der Kardiologie lediglich 14.2 Prozent der Anwendungen und
in der Onkologie sogar nur 6 Prozent durch solche Studien belegt sind.
„Unsere Aufgabe aber ist es, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
für eine ausgewogene Forschung zu schaffen“, appelliert Geyer und setzt
sich mit seinem Antrag für ein plurales Medizinsystem ein.
Für eine ökologische, nachhaltige, Patienten-zentrierte Medizin
Im zweiten Antrag an die BDK setzt sich Kay Müller aus Halle an der
Saale für eine ökologische, nachhaltige, patientenzentrierte Medizin und
des Patientenschutzes ein und fordert „den Erhalt der Wahlfreiheit
therapeutischer Methoden für Patient*innen und Therapeut*innen.“ Sein
Ziel ist die Gleichstellung der Integrativen Medizin in der
gesundheitlichen Versorgung. Mit diesem Antrag soll auch die
Gesundheitspolitik im Rahmen des Grundsatzprogrammes der Grünen
aktualisiert werden. Müller erinnert die Grünen Mitglieder daran, dass
bereits im Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl ein klares Bekenntnis
zu alternativen Heilmethoden steht. „Es ist unsere Pflicht, dieses
Wahlversprechen einzuhalten.“ Mit Blick in die Schweiz stellt Müller
fest, dass dort seit zwei Jahren die Homöopathie und weitere Methoden
Regelleistungen der Grundversicherung geworden sind. In der Begründung
heißt es: „Es liegen ausreichende Nachweise für die präklinische
Effektivität und klinische Wirksamkeit der Homöopathie sowie für ihre
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu schulmedizinischen
Behandlungen vor.“
BPH: Anträge gehen in die richtige Richtung
Aus Sicht des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH) gehen
diese Anträge genau in die richtige Richtung und korrigieren den
Anti-Homöopathie Antrag an die BDK, der mit Unterstützung der
organisierten Skeptiker durch einen Jungen Grünen eingereicht wurde. Die
gesundheitspolitischen Ziele des BPHs sind die freie Therapie- und
Therapeutenwahl, die Erstattung der Behandlung und der verordneten
Arzneien durch die GKV, die Apothekenpflicht der Arzneien und die
öffentliche Förderung der Homöopathie-Forschung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. (BPH)
Christoph Trapp, Sprecher
Wilskistr. 114, 14163 Berlin
Telefon: () , Fax: ()
E-Mail: info@bph-online.de
Internet: www.bph-online.de