BGH verhandelt zur Cookie-Einwilligung: Große Ent­schei­dung, kleine Wir­kung

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

In Cookies, die dazu dienen, das Nutzerverhalten im Internet zu tracken, muss man einwilligen. Wie das zu geschehen hat, klärt bald der BGH. Die Entscheidung wird große Bedeutung haben – und trotzdem vieles unklar lassen, meint Fabian Seip.

Fabian Seip | Legal Tribune Online

Seitenfüllende Cookie-Banner machen die  Internetnutzung besonders auf dem Smartphone zum Geduldsspiel. Genervt klickt man auf alles, was nach „Einwilligung“ aussieht, so als spielte man noch einmal „Space Invaders“ – leider ohne den pixeligen Zauber aus der Zeit der ersten Computerspiele. Dass der Bundesgerichtshof (BGH) daran etwas ändern kann, ist unwahrscheinlich. Aber eins nach dem anderen.

Am Donnerstag findet die mündliche Verhandlung im Verfahren „Planet 49“ vor dem BGH statt. Der Bundesverband Verbraucherzentralen verklagt die Veranstalterin eines Gewinnspiels wegen der Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Die Veranstalterin holte von den Teilnehmern nämlich eine Einwilligungserklärung dafür ein, dass sie Cookies im Browser des Endgerätes setzen durfte. Cookies sind kleine Dateien, die es Webseiten ermöglichen, einen Browser auf einem bestimmten Endgerät wiederzuerkennen. Die Cookies erlauben es – wie in diesem Fall – zum Beispiel den Werbepartnern der Veranstalterin, das Verhalten der Nutzer im Internet auszuwerten und interessengerechte Werbung an diese Nutzer auszuspielen. Zur Einwilligung sollte ein Häkchen in einem Kästchen gesetzt und dann mit einem Mausklick bestätigt werden. Das Kästchen war dabei schon vorangekreuzt.

weiterlesen