Die Kommerzialisierung einer Marke mit dem zentralen Symbol des Christentums könnte religiöse Empfindungen der christlichen Käufer verletzen, lautete die Befürchtung. Dem widersprach jetzt das Schweizer Bundesverwaltungsgericht.

Die deutsche Firma Jägermeister darf ihren Kräuterlikör auch in der Schweiz mit ihrem Hirsch-Logo vermarkten. Die „religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen“ würden durch die Verwendung des Paarhufers mit Kreuz im Geweih nicht verletzt, entschied das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (Montag).
Verwendung sittenwidrig?
Der deutsche Hersteller Mast-Jägermeister hatte die Marke bei der internationalen Organisation für geistiges Eigentum bereits für Waren- und Dienstleistungen aller Art registrieren lassen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wollte die Marke aber nur für Bekleidung und alkoholische Getränke eintragen.