Gutachten: Bund könnte Kopftuchverbot für Kinder erlassen


Einem Gutachten zufolge könnte der Bund ein Kopftuchverbot für Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren erlassen, ohne damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt der Würzburger Jurist Kyrill-Alexander Schwarz im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV), die die Expertise am Donnerstag in Berlin vorstellte.

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BAGIV-Präsident Ali Ertan Toprak forderte die Politik auf, eine rechtliche Änderung in Angriff zu nehmen.

Toprak sagte, das Kopftuch sei ein Symbol der Unterdrückung von Frauen. Es stehe dafür, dass sie den Männern nicht gleichgestellt seien. In der Praxis führe es zu Problemen an den Schulen. Kinder, die nicht verhüllt seien, würden als Ungläubige unter Druck gesetzt. Bei einem Verbot gehe es daher auch um den Schutz der negativen Religionsfreiheit, sagte Toprak: „Wir wollen nicht, dass Kinder vom politischen Islam instrumentalisiert werden.“

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