Dass das deutsche Bundesverfassungsgericht diese Woche ein Urteil des EuGH ignoriert hat, schmeckt dem EU-Höchstgericht nicht

Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf seine alleinige Zuständigkeit in solchen Fragen gepocht.
„Um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt“, erklärte der Gerichtshof am Freitag in Luxemburg. Der EuGH äußerte sich aber nicht konkret zum Urteil des deutschen Verfassungsgerichts.
Verfassungsgericht folgte Entscheidung von EuGH nicht
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag ein im Jahr 2015 gestartetes milliardenschweres Programm der EZB zum Aufkauf von Staatsanleihen als in Teilen verfassungswidrig eingestuft.