Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen die Absetzung ihres Abgeordneten Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht schreitet nicht sofort ein, will aber genau prüfen.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Abwahl ihres Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses abgelehnt. Damit wollte die Fraktion erreichen, dass er seine Aufgaben mit sofortiger Wirkung wieder wahrnehmen darf (Az. 2 BvE 1/20).
Der Vorgang werfe aber neue Fragen auf, die die Richter im eigentlichen Verfahren prüfen wollten, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Hintergrund des Verfahrens ist, dass die Abgeordneten anderer Parteien im Ausschuss Brandner am 13. November mit ihrer Mehrheit abgesetzt hatten. Sie halten ihn für untragbar – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags.