Niedergelassene Frauenärzte dürfen künftig Tabletten für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ausgeben. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) genehmigte eine Änderung des Zulassungsbescheids für das Medikament.

Bisher durfte die „Abtreibungspille“, wie Mifegyne oft genannt wird, nur bis zur neunten Schwangerschaftswoche in Krankenhäusern und Ambulanzen abgegeben werden, die zu Schwangerschaftsabbrüchen berechtigt waren.
„Das Medikament Mifegyne ist die Alternative zum chirurgischen Schwangerschaftsabbruch und gilt als eine der sichersten Methoden“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Hier sieht man die Entscheidung des BASG als eine Erleichterung für Frauen.
Schwangere in ländlichen Gebieten profitieren
Gerade für ungewollt Schwangere in ländlichen Gebieten ist ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch nun leichter zugänglich: Der lange Anfahrtsweg zu Kliniken entfällt. Zudem wird ein Abbruch schon früh in der Schwangerschaft möglich.