Ungarn und Polen sollten sich nicht zu früh freuen


Die EU hat die Einführung eines Mechanismus zur Rechtstaatlichkeit beschlossen. Und auch für die Umsetzung sind die Pflöcke eingeschlagen.

Piotr Buras | DER TAGESSPIEGEL

Demonstranten protestieren 2017 gegen die umstrittene Justizreform.Foto:Krzysztof Kaniewski/ dpa

Mehrdeutige Formulierungen sind das täglich Brot der EU-Politik. Während sie oft helfen, den ein oder anderen Zwist zu überdecken, sind sie gelegentlich aber auch Zeichen politischer Weitsicht. Die Beschlüsse des letzten EU-Gipfels zur Rechtsstaatlichkeit können ein Beispiel für Letzteres sein.

Das Finanzpaket, das von den EU-Staats- und Regierungschefs vergangene Woche beschlossen wurde, wird zu Recht als historisch bezeichnet. Es ebnet den Weg für mehr Solidarität unter den Europäern, die von schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Die finanzielle Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten ist aber auch eine Chance, die zweite grundlegende Krise der EU zu bewältigen: den Niedergang von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – vor allem in Ungarn und Polen.

EU-Mittel haben schon immer dem Zweck des Zusammenwachsens Europas gedient, sowohl wirtschaftlich als auch politisch. Finanzielle Unterstützung für Regierungen, die gegen die Grundprinzipien der EU verstoßen, ist jedoch nichts anderes als selbstzerstörerisch. Deshalb ist es notwendig, die Verteilung der Fördermittel von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit abhängig zu machen – und somit zu einem Schlüsselinstrument, welches die Fundamente der Union als solche schützt.

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