Seit einem Jahr können Terrorkämpfer die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Doch bislang kam das neue Gesetz noch nicht zur Anwendung. Sicherheitskreise bemängeln, es sei viel zu spät gekommen.
Florian Flade | tagesschau.de
Es wurde heftig gestritten, um die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Die Union bestand darauf, dass Terroristen mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren sollen. Das SPD-geführte Justizministerium hingegen zögerte erst und lenkte schließlich doch ein.
Seit dem 09. August 2019 ist die Gesetzesänderung im Paragraph 28 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) nun in Kraft: Ein Deutscher, der sich konkret an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt, verliert seine deutsche Staatsbürgerschaft. Es sei denn, er oder sie würde sonst staatenlos.