Ausgangsbeschränkung in Bayern – Ausnahme auch für Gottesdienste


Ab Mittwoch soll es in Bayern landesweite Ausgangsbeschränkungen geben. Ausnahmen bilden dabei unter anderem Gottesdienste, in denen bestimmte Schutzmaßnahmen gelten. Über die Weihnachtstage soll es Lockerungen geben.

katholisch.de

Als erstes Bundesland sieht Bayern landesweite Ausgangsbeschränkungen vor. Ab Mittwoch sollen die Menschen ihre Wohnungen nur noch aus triftigen Gründen verlassen dürfen, wie die Staatskanzlei am Sonntag in München nach einem Beschluss des Ministerrats mitteilte. Dazu zählen neben beruflichen Tätigkeiten oder Arztbesuchen auch Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften.

Ferner sollen Besuche bei Lebenspartnern, alten und kranken Menschen weiterhin möglich sein, hieß es. Auch die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Kindern und Tieren sowie Weihnachtseinkäufe zählten zu den triftigen Gründen. Die neuen Maßnahmen stießen in der Opposition auf Kritik. Vor Inkrafttreten muss der Landtag am Dienstag zustimmen.

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