Ein neues Verfahren für Ausgleichszahlungen an Missbrauchsopfer


Mit Jahresbeginn gilt ein neues Verfahren, mit dem die katholische Kirche in Deutschland Ausgleichszahlungen an Betroffene von Missbrauch leistet. Worum geht es und wie transparent arbeiten die zuständigen Gremien?

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Was ändert sich mit der neuen „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids“ für Missbrauchsopfer in der Kirche?

Ein wesentlicher Punkt ist die Höhe der Anerkennungszahlungen. Bisher erhielten Opfer durchschnittlich eine Zahlung von 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr. Künftig wollen sich die Bischöfe grundsätzlich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene wie auch jetzt schon Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen. Mit Inkrafttreten der Ordnung nahm zudem die aus sieben Mitgliedern bestehende Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistung (UKA) ihre Arbeit auf. Sie tritt an die Stelle der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) und soll über die Zahlungen entscheiden. Erklärtes Ziel ist es, das Verfahren transparenter und einheitlicher zu machen.

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