In vielen Bundesländern sehen die Behörden davon ab, Geld von Bürger*innen zu fordern, die für Syrer*innen bürgten. Hamburg hingegen hält daran fest.
Katharina Schipkowski | taz

Vielen Syrer*innen haben die Landesaufnahmeprogramme wahrscheinlich das Leben gerettet. Über sogenannte Verpflichtungserklärungen sicherten im Jahr 2015 und in den Jahren davor und danach Zehntausende Privatpersonen und Institutionen zu, für den Lebensunterhalt der Geflüchteten in Deutschland aufzukommen.
Und zwar so lange, bis diese hier einen Asylstatus und damit ein Recht auf Sozialleistungen in Deutschland zugesprochen bekamen. Auf diese Weise konnten Syrer*innen Familienangehörige per Flugzeug nachholen, statt sie dem Todestrip über das Mittelmeer auszusetzen.
Viele der Bürg*innen mussten sich danach allerdings vor Gericht mit den Sozialämtern auseinandersetzen. Der Streitpunkt ist bei allen betroffenen Bürg*innen die Frage, wie lange ihre finanzielle Verpflichtung eigentlich gilt. Der entsprechende Paragraf im Aufenthaltsgesetz beantwortete diese Frage damals nicht.