Am Freitag beschließt der Kieler Landtag ein Polizeigesetz, das den Beamt*innenen mehr Befugnisse im Einsatz einräumt.
Marco Carini | taz

Der Auftakt der schleswig-holsteinischen Haushaltsberatungen sorgte am Mittwoch für Protest: drei Demonstrationen auf einmal erschwerten das Abstandhalten vor dem Kieler Landtag. Die Protestierenden plädierten für eine bessere Finanzierung der schleswig-holsteinischen Frauenhäuser, ein Atomwaffenverbot und gegen die geplante und umstrittene Änderung des Polizeigesetzes, die der Landtag am Freitag mit den Stimmen der Jamaika-Koalition beschließen will. Unter dem Motto „Gegen Repression und Überwachung“ hatte das „Bündnis gegen das Polizeigesetz“ zum „coronagerechten Protest“ aufgerufen, was in der Praxis hieß: Maskengebot statt Vermummungsgebot!
Das Bündnis formuliert auf seiner Homepage eine fundamentale Kritik gegen die Novelle. Plakativ unterstellt es den Urheber*innen des Entwurfes, den „unerklärlichen Wunsch, auf Kinder schießen zu dürfen.“ Es spielt damit auf einen Passus des Gesetzes an, nachdem Polizist*innen gezielt auch auf Jugendliche unter 14 Jahre schießen dürfen um Extremlagen aufzulösen.