Der Betreiber der Wiener Tewhid-Moschee, in der auch der Attentäter betete, brachte zwei Beschwerden gegen die Schließung ein. Mit einer hatte er nun Erfolg
Jan Michael Marchart | DERSTANDARD

In aller Schnelle schlossen Innenminister Karl Nehammer und Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) nach dem Attentat von Wien im vergangenen November formell zwei Moscheen, in denen auch der Terrorist K. F. gebetet hatte. Mit dem Argument, dass Gefahr im Verzug sei, soll Raab die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) dazu gebracht haben, ihrem Ansinnen bei der Tewhid-Moschee in Wien-Meidling zu folgen. Diese ist seit 2016 infolge des Islamgesetzes bei der Glaubensgemeinschaft registriert. Für die zweite Moschee ist die IGGÖ formell nicht zuständig.
Die Tewhid-Moschee, die auch Anlaufpunkt für Salafisten war, wehrt sich allerdings seit geraumer Zeit gegen ihre Schließung. Ihr Betreiber brachte zwei Beschwerden ein. Eine richtete sich gegen die Entscheidung des Obersten Rats der IGGÖ, wie der STANDARD berichtete. In der Zwischenzeit ging aber auch eine weitere Beschwerde gegen die Vereinsauflösung bei der Vereinspolizei ein. Die hat nun entschieden – und zwar zugunsten des Moscheebetreibers.