Der Arzt Jochen Vollmann plädiert dafür, sich bei der Diskussion über Sterbehilfe auf Fakten einzulassen
Manuela Honsig-Erlenburg | DERSTANDARD
Ende des vergangenen Jahres wurde in Österreich das Verbot der Hilfeleistung zum Suizid teilweise für verfassungswidrig erklärt. In Deutschland wurde vor über einem Jahr der Strafrechtsparagraf 217, „Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe“, aufgehoben. Seitdem wird hier wie dort über Nachfolgeregelungen diskutiert.
Der deutsche Arzt und Medizinethiker Jochen Vollmann beschäftigt sich seit 20 Jahren mit dem Thema Sterbehilfe. Ihm ist vor allem wichtig, dass die Diskussion sachlich geführt wird. Aktive Sterbehilfe, also die Tötung durch den Arzt, hält aber auch er für moralisch und rechtlich fragwürdig, weil das Missbrauchspotenzial groß sei. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Ende schließe ein, für den letzten Schritt auch selbst die Verantwortung zu übernehmen.
STANDARD: Haben Sie als Professor für Medizinethik das Gefühl, dass sich derzeit gerade in der Frage der Sterbehilfe etwas bewegt in Europa?
Vollmann: Meinem Eindruck nach ist die Diskussion immer sehr stark von der jeweiligen nationalen Rechtsprechung, je nach Rechtssystem vom Verfassungsgericht oder durch einzelne Fallentscheidungen, getrieben. Das sind jedenfalls die Auslöser, die auch zu sehr emotional geführten öffentlichen Diskussionen führen.
STANDARD: Gibt es ein Recht auf den eigenen, selbstbestimmten Tod?
Vollmann: Ja, ein solches Recht hat jeder Bürger in unserer Rechtsordnung. Entscheidend ist dabei, dass es sich um eine selbstbestimmte Entscheidung handelt. Ein weiterer Aspekt ist die ethische Bewertung der Selbsttötung, die in unserer Gesellschaft traditionell als ein Unglücksfall negativ bewertet wurde. Der Suizid im christlich geprägten Abendland bedeutete zunächst einmal Sünde. Das war eine wirkmächtige moralische Ausgrenzung. In einem nächsten Schritt wurde das Thema dann psychiatrisch bewertet. Der Suizid wurde nicht mehr als Sünde, sondern als Folge einer psychischen Erkrankung gesehen. Der Selbstmörder wurde vom Sünder zum Opfer und damit moralisch entlastet. Gleichzeitig wurde ihm als psychisch Krankem das Selbstbestimmungsrecht abgesprochen. Diese moralische Wertung wird aktuell infrage gestellt.