Ungewollt Kinderlose in Deutschland: Das Gesetz aus einer anderen Zeit


Viele sind ungewollt kinderlos. Das liegt auch daran, dass in Deutschland neben der Schweiz das restriktivste Reproduktionsrecht in Europa gilt.

Gilda Sahebi | taz

Entnommene Spender-Eizellen werden für den Transfer vorbereitet: Tbilissi/Georgien Foto: Bluephoto Agency/imago

Wegen der Pflegeversicherung wurde zuletzt viel von „Kinderlosen“ gesprochen, deren Beitrag erhöht werden soll. Eine gute Gelegenheit, über die Politik und ihren Beitrag zur „Kinderlosigkeit“ in Deutschland nachzudenken. Denn nicht alle Menschen sind gewollt kinderlos. Sehr viele sind es nicht. Das liegt auch daran, dass in Deutschland neben der Schweiz das restriktivste Reproduktionsrecht in Europa gilt.

Die Reproduktionsmedizin wird in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 geregelt. Reproduktionsmedizinisch war 1990 noch Mittelalter. In vielen Bereichen wurden die Gesetze dem Fortschritt der Wissenschaft angeglichen – nicht aber in der Reproduktionsmedizin. Konservative Po­li­ti­ke­r:in­nen wollen über das Gesetz nicht einmal diskutieren.

Beispiel Eizellspende: Sie ist in Deutschland verboten, im Gegensatz zu fast allen europäischen Ländern. Jedes Jahr gehen zwischen 3.000 bis 5.000 Frauen ins Ausland, um mithilfe einer Eizellspende schwanger zu werden.

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