Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Das rassistische Muster


Bilanz nach einem Jahr Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG): Viele Beschwerden betreffen die Polizei – doch die sieht oft kein Problem.

Susanne Memarnia | taz

Gedenken am Todestag von George Floyd am 25.5.21 auf dem Tempelhofer Feld, Berlin Foto: ap

In einer Hinsicht wirkt das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) auf jeden Fall: Dass es ein Rassismusproblem gibt bei der Polizei, ist nun amtlich. In den Beschwerden von Bür­ge­r*in­nen über das Verhalten von Po­li­zis­t*in­nen und im Umgang der Behörde damit „erkenne ich ein Muster“, sagte Doris Liebscher, Leiterin der zuständigen Ombudsstelle der Justizverwaltung, bei einer Veranstaltung des Mediendienstes Integration zum einjährigen Bestehen des Gesetzes am Dienstag.

Und: „Ich würde mir wünschen, dass es mehr Auseinandersetzungen gibt mit den eigenen rassistischen Einstellungen.“ Insgesamt gab es seit Inkrafttreten des LADG im Juni 2020 laut Liebscher 315 Beschwerden wegen Diskriminierung durch eine öffentliche Stelle. Rassismus ist nach ihrer Darstellung das größte Problem, 111 Be­schwer­de­füh­re­r*in­nen hätten dies als Grund für die Diskriminierung genannt.

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