Nach Missbrauchsvorwürfen hatte Kardinal George Pell für Prozesse vor vier Gerichten, einschließlich Berufungsverfahren, die besten Anwälte Australiens engagiert. Doch ein guter Teil der Anwaltskosten ist offenbar noch immer nicht beglichen.
Im Missbrauchsprozess um den australischen Kardinal George Pell ist offenbar ein guter Teil von dessen Anwaltskosten noch nicht beglichen. Seit seinem Freispruch vor über einem Jahr sei noch immer ein „erheblicher Betrag“ der umgerechnet 1,9 Millionen Euro zu zahlen, hieß es am Montag beim Nachrichtenportal CathNews der Bischofskonferenz unter Berufung auf Aussagen Pells gegenüber australischen Medien. Die Kosten für seine Verteidigung würden von wohlhabenden und für ihn kämpfenden Unterstützern beglichen, sagte Pell.
Pells frühere Erzdiözesen Sydney und Melbourne hatten wiederholt erklärt, nicht für die Verfahrenskosten aufzukommen. Für die Prozesse vor vier Gerichten, einschließlich der Berufungsverfahren, hatte Pell die besten Anwälte Australiens engagiert.
