In der Pflege herrscht Mangel an Fachkräften. Dennoch gilt in der Diakonie die Klausel, dass Mitarbeiter der Kirche angehören sollen. Wie passt das zusammen?
Gregor Grosse | Süddeutsche Zeitung
(Foto: Sina Schuldt/dpa)
Dass in Bayern und auch sonst wo in Deutschland ein Mangel an Pflegepersonal vorherrscht, ist allgemein bekannt. Das Diakonische Werk Bayern der Evangelischen Kirche spielt im Bereich der Altenpflege eine maßgebliche Rolle. Als zweitgrößter Wohlfahrtsverband in Bayern stellt sie allein 202 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 16 206 Plätzen. Dazu kommen 57 teilstationäre Tagespflegeeinrichtungen und 79 Einrichtungen des Betreuten Wohnens. Auch innerhalb der immer wichtigeren ambulanten Pflege, ist die Diakonie ein „big player“. Deutlich mehr als 200 Sozialstationen sind über den gesamten Freistaat verteilt. Die Diakonie nimmt dementsprechend eine herausragende Stellung innerhalb der bayerischen Altenpflege ein.
Dennoch gelten für Pfleger in einer Diakonieeinrichtung strengere Voraussetzungen als anderswo. Die sogenannte ACK-Klausel besagt, dass Mitarbeiter im Regelfall einer Kirche – bevorzugt der evangelischen – angehören sollten. Das Grundgesetz gesteht den Kirchen und folglich der Diakonie zu, bestimmte Fragen eigenständig zu regeln. Darunter fällt ebenfalls die Auswahl von „geeigneten“ Mitarbeitern. In den Worten der Diakonie klingt das dann so: „Es braucht Mitarbeitende, die die christlichen Grundlagen kennen und auch zu ihnen stehen.“