Gericht erklärt Bebauungsplan für Kohlekraftwerk für ungültig, Anlage läuft dennoch weiter
Wolfgang Pomrehn | TELEPOLIS

Die Bundesregierung muss ja in Sachen Klimaschutz eher zum Jagen getragen werden – und die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sowieso–, aber immerhin scheint es langsam bei den Gerichten ein Umdenken zu geben. Wie unter anderem der Westdeutsche Rundfunk meldet, hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass der Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln 4 unwirksam ist.
Geklagt hatten die Stadt Waltrop, der Landesverband NRW des Bundes für Umwelt und Naturschutz BUND sowie Einzelpersonen. Das Gericht befand, dass weder die Stadt Datteln noch der zuständige Regionalverband Ruhr Standortalternativen sowie andere, weniger belastende Kraftwerkstypen ausreichend geprüft hatten. (Aktenzeichen 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE und 10 D 43/15.NE)
Der von Uniper betriebene, höchst umstrittene Kraftwerksblock war nach jahrelangen Verzögerungen erst im vergangenen Jahr in Betrieb gegangen. Da war die Entscheidung für den Ausstieg aus der Kohle längst gefallen. In der Kohlekommission, deren Verhandlungen dem Beschluss über das Ausstiegsgesetz vorangegangen waren, war Teil des aus Sicht des Klimaschutzes faulen Kompromisses gewesen, dass dies unterbleiben sollte.