Mindestens 150 Missbrauchs-Klagen gegen jüdische Institutionen


In New York State läuft eine Frist für Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs ab.

tachles.ch

Vor zwei Jahren hat das Parlament des Staates New York mit dem «Child Victims Act» ein Fenster für Klagen wegen sexuellen Missbrauchs geöffnet, die bisherige Verjährungsfristen aufgehoben haben: Betroffene konnten bis zu einem aktuellen Alter von 55 Jahren Ansprüche gegen Personen oder Institutionen gelten machen, die sie angeblich als Kinder missbraucht hatten (Link). Diese Frist ist am 14. August abgelaufen. Zeitweilig entfielen unter dem Gesetz auch Altersvorgaben.

Nun zieht die Nachrichtenagentur JTA Bilanz: Im Vorfeld des Fristendes hatte die Zahl der Zivil-Klagen unter dem Gesetz rasant auf insgesamt 11.000 zugenommen. Betroffen sind primär Organisationen wie die Boy Scouts oder katholische Einrichtungen. Mit 150 ist nur ein Bruchteil der Klagen gegen jüdische Institutionen gerichtet.

weiterlesen