Ein Bremer Pfarrer wurde wegen Volksverhetzung verurteilt und legte Berufung ein. Ein Gutachten soll jetzt das Verhältnis von Hetze und Religionsfreiheit klären. Ein Einspruch.
Jost Müller-Neuhof | DER TAGESSPIEGEL

Dass es für die Kirchen ein mühsamer Weg ist, die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität auf theologischer Ebene nachzuvollziehen, ist bekannt. Die Bibel gibt dafür nicht allzu viel her. Auskunft zum Stand der Forschung könnte ein Gutachten geben, das vom Bremer Landgericht beauftragt wurde.
Der Theologe Christoph Raedel soll der Frage nachgehen, inwieweit sich schwulen- und lesbenfeindliche Ausfälle in einem Vortrag des Bremer Pastors Olaf Latzel aus der Bibel heraus begründen lassen. Dafür wiederum wird man Anhaltspunkte finden.
Anlass ist ein Strafverfahren gegen den im Norden bekannten und wegen seines Fundamentalismus berüchtigten Latzel wegen Volksverhetzung. Das Amtsgericht hatte den Pastor vergangenen November zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein Anwalt erkannte in dem Schuldspruch ein „Einfallstor zur Beschränkung der Meinungsfreiheit“. Latzel ging in Berufung.