In Zwickau darf die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ die Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ weiter aufhängen. Das entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz und gab damit einem Eilantrag der Partei statt.

Die Richter machten zur Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten könnten noch dagegen vorgehen. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung habe man für angemessen erachtet, durch die räumliche Trennung eine „losgelöste Wahrnehmung“ der Plakate und deren „kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen“. (Aktenzeichen: 7 L 393/21)
In der letzten Woche hatte die Stadt Zwickau verfügt, dass die Partei ihre Plakate binnen drei Tagen abnehmen muss. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle. Im Zusammenhang mit den Wahlplakaten hatte zuvor auch die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und zur Volksverhetzung gegen die „III. Weg“-Verantwortlichen angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte zunächst Ermittlungen abgelehnt, muss nach der Anordnung nun aber doch ermitteln.
Grünen-Politikerinnen und Politiker reagierten schockiert
Politikerinnen und Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen reagierten empört. Sie sei schockiert, erklärte die Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesverbraucherschutzministerin Künast. Sie hoffe, dass die Stadt Zwickau gegen den Beschluss vorgehe. Diese Gerichtsentscheidung zeige, dass die Gefahr von Hasssprache durch den organisierten Rechtsextremismus immer noch nicht verstanden worden sei. Cem Özdemir betonte, dass man auf Wahlplakaten nie zum Mord aufrufen dürfe, egal wie groß der Abstand zu anderen Plakaten sei.
Der Bundesgeschäftsführer der Grünen, Kellner, kündigte an, rechtlich gegen das Urteil vorzugehen. Aufforderungen zu Gewalt hätten in Deutschland nichts verloren, erklärte er. Auch die Bundestagsabgeordnete der Linken, Zimmermann, kritisierte den Gerichtsbeschluss. Für sie sei nicht nachvollziehbar, dass der Slogan vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei, erklärte sie.
Auch von anderen kam Kritik. Der Nachrichtenchef der Zeitung „Die Welt“, Thore Barfuss, sprach auf Twitter von einem „unfassbaren Urteil“. Der Rechtsextremismusforscher Matthias Quendt sprach von „Kognitiver Dissonanz“ und verwies auf die Affäre um Hamburgs Innensenator Andy Grote von der SPD: „Nazis dürfen auf Wahlplakaten aufrufen, wieder politische Gegner:innen zu hängen, aber wenn ein Innensenator bei Twitter als ‚Pimmel‘ tituliert wird, rückt die Polizei ein. Und dann wundert man sich über mangelnden Respekt vor Justiz und Polizei.“