Kalifornisches Gericht: Evangelikales Seminar darf homosexuelle Doktoranden ausschließen


Zwei homosexuelle Studenten verklagten ein evangelikales Seminar im kalifornischen Pasadena wegen angeblicher Diskriminierung. Ein Berufungsgericht weist die Klage mit Verweis auf die Religionsfreiheit zurück.

Die Tagespost

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Ein Berufungsgericht aus Kalifornien („Ninth Circuit Court of Appeals“) hat einstimmig entschieden, dass das „Fuller Theological Seminary“ in Pasadena, Los Angeles County, nicht gegen das im Bundesgesetz „Title IX“ enthaltene Diskriminierungsverbot im Bildungswesen verstoßen hat, als es zwei Doktoranden vom Seminar verwies, weil sie „homosexuelle Formen expliziten sexuellen Verhaltens“ praktizierten.

Nicht an Antidiskriminierungsgesetz gebunden

Die Doktoranden hatten das weltweit größte evangelikale theologische Seminar mit mehr als 4.000 Studenten aus mehr als 90 Ländern verklagt–  mit der Begründung, dass es mit Bundesmitteln gefördert werde, und es daher an das Antidiskriminierungsgesetz gebunden sei. Das Fuller Seminar berief sich auf eine Verteidigung auf der Grundlage der sogenannten „religiöse Ausnahme“ gemäß 20 U.S.C. (Verfassung der Vereinigten Staaten) § 1681(a)(3). Darin heißt es, dass Titel IX „nicht für eine von einer religiösen Organisation kontrollierte Bildungseinrichtung gilt, wenn die Anwendung der Vorschrift nicht mit den religiösen Grundsätzen einer solchen Organisation vereinbar wäre.“

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