Landgericht erklärt AfD-Landtagswahlliste für Saarbrücken für ungültig


Die Landtagswahlliste der AfD für den Wahlkreis Saarbrücken ist ungültig. Das hat das Landgericht entschieden. Der bei der Wahl knapp unterlegene Fraktionsvorsitzende der AfD, Josef Dörr, hatte gegen die Liste geklagt.

Christoph Grabenheinrich  | SR.de

Das Landgericht hat entschieden: Die Landtagswahlliste der AfD für den Wahlkreis Saarbrücken ist ungültig. Das Gericht hat die AfD aufgefordert, die Liste entweder nicht bei der Kreiswahlleitung einzureichen, oder falls das bereits geschehen ist, wieder zurückzuziehen.

Für die AfD ist das Urteil ein derber Paukenschlag. Sollte sie tatsächlich im Wahlkreis Saarbrücken nicht antreten, dürfte es schwierig werden, die Fünf-Prozent-Hürde bei der Landtagswahl zu überspringen. Um eine neue Liste aufzustellen, reicht die Zeit nicht mehr, da Fristen ablaufen.

weiterlesen