Lobbyverband im CDU-Vorstand: Parteimitglied will notfalls klagen


Luke Neite greift Vorschläge aus dem Offenem Brief des Vereins LobbyControl an alle Parteimitglieder auf. Die CDU braucht aus seiner Sicht mehr Stimmen gegen den Rechtsdrall

Claudia Wangerin | TELEPOLIS

Luke Neite will nach eigenen Angaben Teil der „Erneuerung“ der CDU sein. Foto: ©Michael Bader 2021

Luke Neite lebt in Leipzig, ist Schauspieler bisher nicht öffentlich als CDU-Mitglied in Erscheinung getreten. Nach eigenen Angaben trat er 2021 in der zweiten Jahreshälfte, aber noch vor der Bundestagswahl in die Partei ein, um Teil ihrer „Erneuerung“ zu sein. Nun erwägt er, gegen das ständige Gastrecht des Lobbyverbands „Wirtschaftsrat der CDU“ im Parteivorstand zu klagen.

Vergangene Woche hatte der Verein LobbyControl e. V. in einem Offenen Brief alle CDU-Mitglieder dazu aufgefordert, ihre Auskunftsrechte wahrzunehmen, „die Beendigung des rechtswidrigen Zustands“ zu fordern und wenn nötig vor das Parteigericht zu ziehen. Der Wirtschaftsrat sei „anders als sein Name vermuten lässt – kein Parteigremium, sondern ein unternehmerischer Berufsverband“.

Tatsächlich bezeichnet sich der Wirtschaftsrat auch selbst als „parteiunabhängig“. Die Anwältin Roda Verheyen hatte im Auftrag von LobbyControl ein Gutachten erstellt, wonach der CDU-Bundesvorstand rechts- und satzungswidrig zusammengesetzt ist, solange der Wirtschaftsrat als ständiger beratender Gast an dessen Sitzungen teilnimmt.

Die Juristin beruft sich in dem Gutachten auf Paragraph 11 des Parteiengesetzes, wonach dem Vorstand „Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus der Partei kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben“, sowie auf die Satzung der CDU, in der der Wirtschaftsrat nicht erwähnt wird.

Innerparteiliches Demokratieproblem

Luke Neite betonte am Mittwoch im Gespräch mit Telepolis, dass einfache Mitglieder der CDU nicht gefragt würden, ob und durch wen der Wirtschaftsrat im Parteivorstand vertreten sein soll. „Alle willensbildenden Organe müssen in den Parteistatuten genannt werden – der Wirtschaftsrat wird nicht genannt.“ Die Mitgliedschaft im Wirtschaftsrat sei auch nicht an eine Parteimitgliedschaft gebunden, so Neite. Auf den Offenen Brief hin habe er sich bei LobbyControl gemeldet und einen Antrag auf Dokumenteneinsicht bei seiner Partei gestellt.

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