Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz plant ein Verbot der Nutzung von Gegenständen mit antisemitischen und nationalsozialistischen Darstellungen in ihren Gottesdiensten.

Über ein entsprechendes Kirchengesetz will die Synode bei ihrer Frühjahrstagung am 1. und 2. April in Berlin entscheiden. In den vergangenen Jahren hatten unter anderem Glocken aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen an verschiedenen Orten in Deutschland für Diskussionen gesorgt. Das Kirchengesetz soll voraussichtlich am 1. Mai in Kraft treten.
„Mit den Glaubensgrundlagen und Ordnungen der Landeskirche unvereinbar ist die Darstellung von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut“, heißt es im Gesetzentwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.