Nur, weil ein Richter seinen Eid in Zeiten des Kommunismus schwor, ist er nicht gleich abhängig und parteilich. Dasselbe gilt für Richter, die vom verfassungswidrigen Landesjustizrat ernannt wurden, so der EuGH.

Ein polnischer Richter ist nicht deshalb abhängig und parteilich, weil er noch zu Zeiten des Kommunismus seinen Eid schwor. Dasselbe gilt für Richter, die der verfassungswidrige Landesjustizrats ernannte. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. (Urt. v. 29.03.2022, Rs. C-132/20).
Der EuGH hat sich mit einem Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Obersten Gerichts auseinandergesetzt. Das fragt sich im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen einer Bank und Verbrauchern, ob die drei Berufungsrichter aus der Vorinstanz überhaupt unabhängig und unparteiisch sind. So hat einer von ihnen seine Richterlaufbahn unter dem kommunistischen Regime begonnen und nach dessen Ende keinen neuen Eid abgelegt. Die anderen beiden sind zu einem Zeitpunkt zu Berufungsrichtern ernannt worden, als der daran beteiligte Landesjustizrat (KRS) dem polnischen Verfassungsgericht zufolge verfassungswidrig war.