Ein Grund­satz­ur­teil zum Ver­fas­sungs­schutz?


Online-Durchsuchung, V-Leute, Datenübermittlung. Wenn das BVerfG am Dienstag sein Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz verkündet, wird es damit wegweisende Vorgaben treffen.

Dr. Markus Sehl | Legal Tribune Online

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (gemeinfrei, from RoBi 2006)

Am Dienstag wird der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sein Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1619/17 verkünden – so steht es in der Ankündigung. Entscheiden werden die Richterinnen und Richter aber indirekt auch über die rechtlichen Grundlagen für den Verfassungsschutz in allen Ländern und im Bund.

Bereits in der mündlichen Verhandlung im Dezember 2021 hatte sich angekündigt, dass das Karlsruher Gericht wohl eine Grundsatzentscheidung zu wichtigen Befugnissen des Inlandsnachrichtendienstes treffen wird.

2016 hatte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das Verfassungsschutzgesetz des Freistaats grundlegend überarbeiten lassen. Damals verwies Herrmann zur Begründung vor allem auf eine Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus.

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