Einem 73-jährigen Geistlichen aus dem Bistum Essen wurden insgesamt drei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie der Besitz jugendpornografischen Materials vorgeworfen. In einem Fall wurde er nun verurteilt.

Das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr hat einen Priester aus dem Bistum Essen wegen sexuellen Missbrauchs eines 17-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das Urteil war am Montagnachmittag gefallen.
Dem 73-jährigen Geistlichen wurden insgesamt drei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie der Besitz jugendpornografischen Materials vorgeworfen. In einem Fall wurde er verurteilt. Dabei konnte laut der Sprecherin anhand eines Chatverlaufs nachgewiesen werden, dass der Geistliche vom minderjährigen Alter des Betroffenen gewusst hat. In den anderen Fällen seien die Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt gewesen.