Verlag muss Gen­dern rück­gängig machen


Ein Verlag hat im Text einer Autorin an ein paar Stellen gegendert – gegen ihren Willen. Die Frau sah darin eine Urheberrechtsverletzung und zog vor das LG. Der Verlag muss den Text nun in die Ursprungsfassung zurücksetzen.

Legal Tribune Online

Unter anderem mit dem Gendersternchen soll die sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter sprachlich werden. Der VDS, der die Frau in diesem Fall unterstützte, spricht sich seit Jahren gegen das Gendern aus. Foto: Klaus Eppele – stock.adobe.com

Ein Verlag muss die ungegenderte Urprungsversion eines Artikels wiederherstellen, weil die Autorin des Textes nicht mit dem Gendern einiger Stellen einverstanden war. Damit endet ein Verfahren vor dem Landgericht (LG) Hamburg mit einem Vergleich (v. 18.05.2022, Az. 308 O 176/21), wie der Verein Deutsche Sprache (VDS) am Freitag mitteilte. Das LG bestätigte die Information gegenüber LTO. Der VDS unterstützte die Klage der Frau nach eigenen Angaben, er spricht sich bereits seit Jahren gegen das Gendern in Texten aus.

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