Ein Verlag hat im Text einer Autorin an ein paar Stellen gegendert – gegen ihren Willen. Die Frau sah darin eine Urheberrechtsverletzung und zog vor das LG. Der Verlag muss den Text nun in die Ursprungsfassung zurücksetzen.

Ein Verlag muss die ungegenderte Urprungsversion eines Artikels wiederherstellen, weil die Autorin des Textes nicht mit dem Gendern einiger Stellen einverstanden war. Damit endet ein Verfahren vor dem Landgericht (LG) Hamburg mit einem Vergleich (v. 18.05.2022, Az. 308 O 176/21), wie der Verein Deutsche Sprache (VDS) am Freitag mitteilte. Das LG bestätigte die Information gegenüber LTO. Der VDS unterstützte die Klage der Frau nach eigenen Angaben, er spricht sich bereits seit Jahren gegen das Gendern in Texten aus.