Steht praktizierte Homophobie unter dem Schutz der Religionsfreiheit?


Das Landgericht hat im Fall Olaf Latzel Expertise zur religiösen Haltung zu Homosexualität eingeholt. Das darauf fußende Urteil ist eine Provokation. Ein Kommentar.

Jost Müller-Neuhof | DER TAGESSPIEGEL

Hier steht er und kann nicht anders: Olaf Latzel, Pastor der Bremer St. Martini-Gemeinde in Bremen.Foto: Carmen Jaspersen/dpa

In Bremen läuft ein Strafverfahren, das sich um ein noch nicht abschließend geklärtes Verhältnis dreht: das von Kirche und Homosexualität. Dass die einstige Sünde wider die Natur seit ewigen Zeiten einen Teil der Schöpfung bildet, wird nicht überall akzeptiert.

In der Bremer Martini-Gemeinde predigt der evangelikale Pastor Olaf Latzel seit vielen Jahren aus seiner Sicht letztgültige Wahrheiten dazu. So gab er heterosexuellen Paaren zu ihrer Heirat mit auf den Weg, sich vor Lesben und Schwulen zu hüten: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom CSD (Christopher Street Day), feiern Partys, und am Rathaus hängt die Regenbogenfahne. Das sind bewusst anti-christliche Dinge, mit denen die Ehe torpediert wird.“

Dies sowie eine Tirade über „Genderdreck“, alles veröffentlicht bei „Youtube“, hat ihm den Vorwurf der Volksverhetzung eingebracht, von dem er jetzt, nach Verurteilung in erster Instanz, freigesprochen wurde. Das Urteil des Landgerichts, das schriftlich erst Ende Juni vorliegen soll, wird aufschlussreich zu studieren sein. Denn das Gericht hat sich die ungewöhnliche Mühe gemacht, Expertise zur religiösen Homo-Frage einzuholen.

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