Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist das Land Nordrhein-Westfalen für die Möglichkeit zuständig, per Online-Verfahren aus der Kirche auszutreten. Daraus scheint nichts zu werden: Die Landesregierung verfolgt das Projekt nicht weiter.

Ein Kirchenaustritt per Mausklick wird nach einer Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung auch künftig nicht möglich sein. Laut einer Recherche der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstag) habe die Staatskanzlei das „Digitalisierungspotential“ der „Leistung Kirchenaustritt“ geprüft und sei zu einem abschlägigen Ergebnis gekommen. Die Entscheidung hat bundesweite Konsequenzen, da das Land Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes (OZG) federführend für das Themenfeld „Engagement & Hobby“ zuständig ist, zu dem das „Umsetzungsprojekt Kirchenaustritt“ gehört.
Unter die Digitalisierungspflicht des OZG fielen nach Angaben der Staatskanzlei nur geeignete Verwaltungsleistungen und damit nur solche, „deren Digitalisierung tatsächlich objektiv möglich ist und auch nicht aus rechtlichen Gründen ausscheidet“. Rechtlich unmöglich sei die Digitalisierung dort, wo gesetzlich ein persönliches Erscheinen des Bürgers vorgeschrieben sei wie beim Kirchenaustritt.