Europäischer Gerichtshof prüft Kirchenaustritt als Kündigungsgrund


Rechtfertigt ein Kirchenaustritt zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen bei der Caritas eine Kündigung? Diese Frage muss nun vom Gerichtshof der Europäischen Union geklärt werden, denn eine Hebamme hatte gegen ihre Entlassung geklagt.

katholisch.de

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) muss sich erneut mit dem kirchlichen Arbeitsrecht in der Bundesrepublik befassen. Das Erfurter Bundesarbeitsgericht legt den Luxemburger Richtern die Frage zur Entscheidung vor, ob ein Kirchenaustritt vor Dienstantritt bei einem katholischen Krankenhaus ein Kündigungsgrund sein kann, wenn in der Klinik konfessionslose Mitarbeiter beschäftigt sind. Der EuGH soll das Unionsrecht daraufhin prüfen, ob es sich um eine Ungleichbehandlung der Frau handelt, wie das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag mitteilte.

Konkret geht es um eine 49-jährige Hebamme, die bis 2014 bei einem Krankenhaus in Trägerschaft der Dortmunder Caritas arbeitete. Im Anschluss machte sie sich selbständig und trat aus der katholischen Kirche aus. Sie begründete den Austritt mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche, die nicht strafrechtlich verfolgt würden. Bei einem neuen Einstellungsgespräch 2019 wurde ihre Zugehörigkeit zur katholischen Kirche nicht thematisiert.

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