Die evangelischen Kirche verhandelt weiter mit der Missbrauchsbeauftragten über Kriterien für die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt. 2023 könnte es eine Vereinbarung geben. Sensibler Punkt ist die Beteiligung von Betroffenen.

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, erwartet eine Vereinbarung mit der evangelischen Kirche über die einheitliche Aufarbeitung von Missbrauchsfällen für kommendes Jahr. „Für die Vereinbarung müssen wir noch zwei Punkte genauer anschauen“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). Claus ist seit April im Amt. Ihr Vorgänger im Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hatte bereits im April 2020 mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz eine gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien für die Aufarbeitung geschlossen.
Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) arbeitet seit November 2018 mit dem Unabhängigen Beauftragten zusammen. Für den Bereich der 20 evangelischen Landeskirchen wird eine ähnliche Erklärung angestrebt, wie sie bereits mit der katholischen Kirche geschlossen wurde. Streitpunkt war bislang die Betroffenenbeteiligung.