Was tun mit der Kita-Leiterin in zweiter Ehe? Oder dem aus der Kirche ausgetretenen Chefarzt im katholischen Klinikum? Lange haben die Bischöfe über das katholische Arbeitsrecht gestritten. Ab heute sollen in Würzburg endlich Beschlüsse fallen.
Martin Jarde, Astrid Uhr | BR24

Die katholische Kirche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland: Eine Dreiviertelmillion Menschen sind hierzulande bei katholischen Einrichtungen angestellt, die meisten bei der Caritas, viele in Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten, Sozialstationen, Kultureinrichtungen oder Pfarrgemeinden. Ihre Arbeit gehört zum Kern des kirchlichen Auftrags. Auch Menschen, die der Kirche fernstehen, finden diese Arbeit meist gut und wichtig.
Arbeitsrecht: Kirche schaut ins Schlafzimmer ihrer Angestellten
Doch ein Aspekt dieses weithin geschätzten Teils kirchlichen Wirkens war immer wieder Anlass für Skandale und Aufreger. Denn bislang verknüpft die Kirche das Angestelltenverhältnis mit bestimmten Pflichten, die weit über das hinausgehen, was ein normaler Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern verlangen kann. So schaut die Kirche zum Beispiel genau auf das Liebes- und Privatleben ihrer Angestellten.