Vor zehn Jahren beschloss der Bundesrat, in Karlsruhe ein zweites Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD anzustrengen. Es scheiterte – doch die damals aufgeworfenen Fragen sind weiter aktuell, auch mit Blick auf die Entwicklung der AfD.
Norbert Seitz | Deutschlandfunk

„Wir wollen heute ein Zeichen setzen, ein Zeichen für uns selber und ein Zeichen für unser Land, ein Zeichen aber auch für all unsere Nachbarn und Freunde in der Welt, die sich wie wir Sorgen machen über Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache.“
Mit diesen mahnenden Worten trat Bundespräsident Johannes Rau am 9. November 2000 auf einer Großdemonstration in Berlin vor die Öffentlichkeit. Die Veranstaltung war von der Bundesregierung organisiert worden, um „ein Zeichen gegen rechts“ zu setzen. 200.000 Menschen waren dem Aufruf gefolgt. Anlass war eine Welle von rassistischen Taten sowie Anschläge auf die Synagogen in Düsseldorf und Berlin.
„Wir haben die Schnauze voll von diesen hirntoten Zombies. Wir wollen keinen einzigen Neonazi mehr auf deutschem Boden sehen“, gab einer der künstlerischen Protagonisten der Großdemo, der Sänger Udo Lindenberg, die kampfbereite Stimmung wider.