Schmerzensgeld-Klagen könnten für Bistümer den Bankrott bedeuten


So manches deutsche Bistum dürfte ins Schwitzen geraten: Derzeit wird die Schmerzensgeld-Klage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln verhandelt. Für andere Diözesen könnte das Ergebnis verheerend sein, kommentiert Tobias Glenz.

Tobias Glenz | katholisch.de

Bild: tilly

Es ist eine Zwickmühle, in der sich die katholische Kirche befindet: Die Schmerzensgeld-Klage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln könnte Vorbildcharakter bekommen und somit viele weitere Klagen gegen Bistümer oder auch Bischöfe nach sich ziehen. Wie also mit solchen Fällen umgehen? Kardinal Rainer Maria Woelki hatte sich am Montag entschieden, auf die sogenannte Einrede der Verjährung zu verzichten. Es ist insofern eine verständliche Entscheidung, als dass hier ausschließlich die Betroffenenperspektive eingenommen wird und zugleich die ohnehin krisengeschüttelte Erzdiözese keine weitere schlechte Presse riskiert.

Allerdings gilt es zu bedenken: In dem konkreten Fall geht es um insgesamt 805.000 Euro, die der Kläger verlangt. Selbst für das wohlhabende Erzbistum Köln eine stattliche Summe, wenngleich zu stemmen. Was passiert nun aber, wenn sich eine deutlich ärmere Diözese – etwa ein Diasporabistum in Ostdeutschland – einer ähnlich hohen Schmerzensgeld-Forderung gegenübersieht? Die Antwort ist klar: Das könnte den Bankrott bedeuten.

weiterlesen