Messerattacken, verwirrende Zahlen und Konsequenzen


Zweifel an Staatenlosigkeit des Täters von Brokstedt. Debatte vor allem auf ausländerrechtlicher Ebene. Alte Definition von Messerangriffen sorgt für Verwirrung.

Claudia Wangerin | TELEPOLIS

Die Angst vor Messerattacken geht um. Doch inwieweit gibt es dafür tatsächlich mehr Gründe als in der Vergangenheit? Symbolbild: Niek Verlaan auf Pixabay (Public Domain)

Nach der für zwei junge Menschen tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug bei Brokstedt am Mittwoch vergangener Woche reißt die Debatte um Konsequenzen nicht ab. Sie konzentriert sich auf ausländerrechtliche Fragen, während polizeiliche Erfassungskriterien und Definitionen von Messerangriffen für Verwirrung sorgen.

Mittlerweile sind auch Zweifel an der Staatenlosigkeit des festgenommenen Täters aufgekommen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und andere hatten zuvor die Frage aufgeworfen, warum der nach eigenen Angaben 2014 aus dem Gazastreifen geflüchtete Palästinenser „noch im Land“ und zudem nicht Haft gewesen sei, nachdem er bereits vor dem Angriff straffällig geworden war.

Als Konsequenz wird nicht nur von der AfD, sondern auch in Leitartikeln bürgerlicher Medien – etwa im Münchner Merkur – gefordert, „Straftäter unter den Migranten konsequent außer Landes zu schaffen“. Der Chefredakteur wirft SPD und Grünen ein „Desinteresse“ daran vor. Der Focus spricht von „Scheinheiligkeit“.

Eine Staatenlosigkeit des Asylbewerbers wäre zwar ein handfestes Abschiebehindernis und nicht nur eine politische Willensfrage auf deutscher Seite, weil sich in solchen Fällen kein anerkannter Staat für die Aufnahme zuständig fühlt, allerdings scheint in diesem Fall unklar zu sein, was unternommen wurde, um dies abzuklären.

„Der Beschuldigte hat eine ungeklärte Staatsangehörigkeit“, sagte Schleswig-Holsteins Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) am Mittwoch laut einem Bericht des Fernsehsenders n-tv im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel. Eine Staatenlosigkeit sei nicht behördlich festgestellt worden.

Sie verstehe, dass sich viele Menschen die Frage stellten, ob ein Widerruf des Schutzstatus die Tat hätte verhindern können. „Man kann in diesem Bereich derzeit aber nur spekulieren“, so Touré.

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