Seit rund zwei Jahren bearbeitet die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen Anträge von Missbrauchsbetroffenen – und entscheidet über die jeweilige Höhe der Zahlungen. Mit der Schaffung der Kommission waren große Hoffnungen verbunden – erfüllt wurden diese längst nicht immer.
Seit zwei Jahren gibt es sie nun: die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Sie sorgt dafür, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs Geld von der katholischen Kirche erhalten. Dafür müssen sie sich zunächst an die unabhängigen Ansprechpersonen der jeweiligen Diözesen und Ordensgemeinschaften wenden. Die wiederum leiten die Anträge an die Geschäftsstelle der UKA weiter. Hier wird schließlich die Höhe der Anerkennungsleistungen festlegt und die Auszahlung an Betroffene direkt angewiesen. Doch so einfach das Verfahren klingt, so konfliktreich ist es mitunter seit seinem Beginn am 1. Januar 2021.
Die UKA ist dabei nicht das erste Gremium, das sich im Auftrag der Bischöfe mit den Anerkennungsleistungen beschäftigt. Grundlage dafür ist die neue „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids„, die der Ständige Rat der Bischofskonferenz am 24. November 2020 beschlossen hat. Zuvor war ab 2011 die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) dafür zuständig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine materielle Leistung erfüllt sind. Zudem sprach sie eine Empfehlung über die Höhe der Leistung an die betroffene kirchliche Körperschaft aus. Bis zu ihrer Auflösung im Dezember 2020 bearbeitete die ZKS auf diese Weise insgesamt 2.430 Anträge und empfahl zusammengenommen rund 11,5 Millionen Euro an Leistungen. Im Unterschied zur ZKS spricht die UKA nun nicht mehr bloß Empfehlungen aus, sondern legt die Höhe verbindlich fest und ordnet die Auszahlung direkt an.
