Regierungs-Anwalt verriet Recherche: Die Achtung des Presseamts vor der Pressefreiheit


Ein von Regierungssprecher Hebestreit mandatierter Top-Jurist legt Details einer Medien-Anfrage offen. Der Deutsche Journalisten-Verband spricht von einem „klaren Rechtsbruch“.

Jost Müller-Neuhof | TAGESSPIEGEL

©Chris Emil Janssen/action press

Ein vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beauftragter Rechtsanwalt hat Recherchen eines Journalisten zu Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) öffentlich gemacht, ohne dazu befugt gewesen zu sein. Medien-Anfragen an die Regierung müssen strikt vertraulich behandelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte erst 2021 die Pflicht von Bundesbehörden bekräftigt, laufende Recherchen vor Aufdeckung durch Dritte zu schützen.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in dem Vorgang eine Verletzung der Pressefreiheit: „Es ist nicht nur eine Grenzüberschreitung im Verhältnis von Politikern zu Journalisten, dass die Recherchen eines Berichterstatters öffentlich gemacht werden, es ist auch ein klarer Rechtsbruch“, sagte DJV-Bundesvorstand Frank Überall. Regierungssprecher Steffen Hebestreit solle sich als Chef des Presseamts „schnellstens mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertraut machen, das journalistische Recherchen unter Schutz gestellt hat“.

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