Was droht Alt-Erzbischof Zollitsch?


Der Freiburger Missbrauchsbericht, der in dieser Woche vorgestellt worden ist, wirft dem früheren Erzbischof Robert Zollitsch schwere Rechtsverstöße vor. Welche Folgen kann das nun vor staatlichen oder kirchlichen Gerichten haben?

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Robert Zollitsch
Robert Zollitsch (CC-by-sa/3.0/de by Schwarzwälder)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat nach den Enthüllungen im Missbrauchsbericht zu sexualisierter Gewalt und deren Vertuschung im Erzbistum Freiburg klar gestellt: „Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht. Die Zeiten der Vertuschung von schrecklichen Missbrauchstaten muss endlich vorbei sein“.

Das sagte der Minister der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Welche Straftaten stehen überhaupt im Raum? Und was muss der Hauptbeschuldigte des Berichts, der frühere Bischofkonferenz-Vorsitzende Robert Zollitsch, fürchten?

Nicht alles im Recht abgebildet

Das Strafrecht kennt keinen eigenen Tatbestand der Förderung oder der Vertuschung von Kindesmissbrauch. Auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Missbrauch dürfte nicht in Frage kommen, weil dann Vorsatz – gerichtet auf die Fortsetzung der Verbrechen durch den eigentlichen Täter – nachgewiesen werden müsste.

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