Klage eines Missbrauchsopfers: Gericht spaltet Papst-Verfahren ab


Weil noch immer niemand das Erbe Benedikts angetreten hat, wird nach der Schadenersatzklage eines Missbrauchsopfers in Traunstein vorerst nur gegen andere Beklagte verhandelt.

Süddeutsche Zeitung

Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung an diesem Dienstag hat das Landgericht Traunstein das Schadenersatzverfahren eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers gegen den verstorbenen Papst Benedikt XVI. vom übrigen Prozess abgetrennt. Als Grund dafür nannte eine Gerichtssprecherin am Montag, dass dem Landgericht bisher keine Erben Benedikts benannt worden sind, die für Ansprüche des Klägers aufkommen könnten. Benedikts Rechtsnachfolge sei ungeklärt und es sei auch nicht abzusehen, bis wann sich das ändern könnte.

Der Kläger, ein früherer Ministrant aus Garching an der Alz, wirft dem damaligen Garchinger Pfarrer vor, ihn Mitte der 1990er-Jahre sexuell missbraucht zu haben.

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