Bisher war es weitgehend tabu, Zahlungen an Missbrauchsopfer aus Kirchensteuern zu begleichen. Aber wenn – auch durch Gerichte – die Schmerzensgeldzahlungen weiter steigen, könnten Bistümern die Alternativen ausgehen.

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf will die Nutzung von Kirchensteuermitteln für Schmerzensgeldzahlungen an Missbrauchsopfer nicht ausschließen. „Wenn es so weit käme, dass die Zinserträge des Bistumsfonds nicht mehr ausreichen und Kirchensteuermittel nötig werden, müssten wir noch einmal neu überlegen“, sagte er am Wochenende der „Rheinischen Post“: „Moralisch gesehen sind wir fast schon in einer Haftungsgemeinschaft.“ Bisher werden die Gelder meist aus Sonderfonds und anderen Quellen bezahlt, um die Kirchensteuerzahler nicht in Mithaftung zu nehmen.
Zivilrechtliche Weg
Hintergrund sind zwei Prozesse in Köln und Traunstein. In beiden Verfahren stehen Schmerzensgeldzahlungen von rund 300.000 Euro im Raum. Das Landgericht Köln hatte bereits im Juni entschieden, dass das Erzbistum Köln einem missbrauchten früheren Messdiener die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In Traunstein ist nach Angaben des Gerichts in diesem Jahr nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen.
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