„Das Kreuz im öffentlichen Raum und das Kopftuch sind religiöse Symbole. Darf man sie unterschiedlich behandeln? Ich sage ja, aus folgenden Gründen…“ Gastkommentar der Wiener Landtagsabgeordneten Gudrun Kugler
Von Gudrun Kugler | kath.net
Nach wochenlanger Diskussion über religiöse Bekleidungsvorschriften in Österreich gibt es nun ein Ergebnis: Ein Verhüllungsverbot kommt: 150 Euro Strafe. Ein Kopftuchverbot halten weder der Justizminister (z.B. bei Richterinnen) noch der Innenminister (z.B. bei Polizistinnen) derzeit für notwendig. In beiden Fragen gab es viele gute Argumente dafür und dagegen. Den nun festgelegten österreichischen Weg halte ich für gut.
Es bleibt allerdings eine wichtige Frage zu beantworten: Hätte ein Kopftuchverbot notwendigerweise ein Verbot der Kreuze in den Gerichtssälen, eventuell sogar ein Schulkreuzverbot zur Folge? SPÖ-Staatssekretärin Duzdar will das nun besprechen. Der frühere UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Heiner Bielefeldt, meinte: „Christliche Symbole zu privilegieren ist ein Verstoß gegen die Gleichheit“ (kathPress). Dem kann ich nicht zustimmen!