Jens Windel verklagt das Bistum Hildesheim auf 400.000 Euro Schmerzensgeld. Sein Vorwurf: Ein Pfarrer habe ihn in den 1980er Jahren immer wieder vergewaltigt. Das Bistum reagiert hinhaltend. Es lehnt einen Vergleich als Mauschelei ab und will dem Opfer zumuten, in einem möglichen Prozess die längst anerkannten Taten beweisen zu müssen. Und denkt daran, sich auf Verjährung zu berufen. Zwei Rechtsprofessoren kritisieren die Taktik der katholischen Kirche scharf.
Peter Kurz | hpd.de
In der Bischofsgruft des Hildesheimer Doms hängt seit kurzem eine Hinweistafel. Darauf ist unter anderem zu lesen: „Im Bistum Hildesheim werden gegenwärtig Formen der Erinnerungskultur zum Leid von Betroffenen sexualisierter Gewalt diskutiert.“1 Wer hier einen Satz des Bedauerns oder gar ein Schuldeingeständnis sucht, der sucht vergeblich. Vor wenigen Tagen wurde die Gruft sogar ganz unzugänglich gemacht, nachdem bekannt geworden war, dass es gegen den 1988 verstorbenen ehemaligen Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen weitere schwere Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs über einen Zeitraum von mehreren Jahren gibt.
Es wird eine Umbettung von Heinrich Maria Janssen aus der Bischofsgruft geprüft, die Gruft ist nun blickdicht verschlossen. Davor gibt es einen Aufsteller mit erläuterndem Text, der über die Vorwürfe gegen Janssen informiert.
Der Fall Jens Windel
Jens Windel ist kein Opfer von Bischof Janssen. Aber sein Leid hatte seinen Ursprung auch im Bistum Hildesheim. Nach vielen Jahren des Kampfes um die Anerkennung seines Leids klagt er nun gegen das Bistum. Die Klageschrift seines Anwalts liegt beim Landgericht Hildesheim. Es geht um 400.000 Euro Schmerzensgeld und eventuelle Rentenausfallzahlungen. Denn ob der jetzt 50-Jährige, der beim Land Niedersachsen angestellt ist, bis zum regulären Renteneintrittsalter wird arbeiten können, ist nicht sicher. Jens Windel leidet immer noch unter den Folgen der Qualen, die ihm vor nun 40 Jahren zugefügt wurden.