Wer so handelt, muss kein Berufsverbot aussprechen


Moritz Pieczewski-Freimuth | hpd.de

Sigrid Herrmann. Foto: privat

Im Juni 2023 publizierte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unter Vorsitz von Ministerin Nancy Faeser die Studie „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz“. Durchgeführt wurde die Erhebung durch den „Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit“ (UEM). Neben der Anhörung von Betroffenheitsperspektiven behandelte der Bericht mutmaßlich antimuslimische Diskurse anhand der Debatten ums Kopftuch, um die Beschneidung, um Clankriminalität oder Ehrenmorde. Ebenfalls widmete sich die Studie dem Einsickern von „Muslimfeindlichkeit“ in die Gesellschaftsbereiche Bildung, Medien, Kultur, Justiz, Verwaltung und Alltagsleben. Abgerundet wurde der Bericht mit Handlungsempfehlungen; Faeser rät im Vorwort zur „ernsthaften“ Auseinandersetzung mit diesen.

Seit seiner Veröffentlichung steht der Report politisch und medial massiv unter Beschuss. Nicht unbegründet: Für das Zustandekommen gingen die Verfasser Allianzen mit Akteuren des legalistischen Islamismus ein, wie Lennart Pfahler in der Weltberichtete. Zusätzlich zielten die Befunde auf ein Totschweigen von menschenrechtsbasierter Islamkritik ab. Zensiert wird zum Beispiel Ursachenforschung in Bezug auf Gewalt im Namen der Ehre, was davon Bedrohten in den Rücken fällt und hier im hpd kritische Rezeption erfuhr.

Mit besonderer Härte attackiert der Bericht Journalisten, die wachsam auf die bedrohliche Entwicklung des Islamismus blicken. Als „Negativbeispiele“ pickte der UEM unter anderem den Schriftsteller Henryk M. Broder und die Islamismus-Spezialistin Sigrid Herrmann heraus. Beide setzten sich unabhängig voneinander mit einer Klage wegen Rufschädigung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin zur Wehr. Im Interview mit dem hpd stand Herrmann Rede und Antwort zu dem Konflikt um die Studie.

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