Atomwaffenfähiges Uran in Bayern: Garching II darf weiter strahlen


Karl Amannsberger | taz

Abklingbecken des Forschunsgreaktors FRM II in Garching Foto: Markus Matzel/imago

Der Forschungsreaktor FRM II in Garching darf mit atomwaffenfähigem Uran betrieben werden. Eine Klage des BUND Naturschutz in Bayern (BN), mit der dieser forderte, die Anlage stillzulegen, wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München ab. Die Entscheidung wurde am Mittwoch bekannt gegeben.

Die TU München betreibt den Reaktor seit 2004 mit hoch angereichertem atomwaffenfähigen Uran (HEU). Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit, der die Kläger vertritt, argumentierte, der Reaktor sei seit 2011 „genehmigungslos“. Er begründete das mit dem Wortlaut der Genehmigung. Danach sei es „nicht hinnehmbar“, dass der Reaktor nach dem 31. Dezember 2010 mit Uran betrieben werde, das mehr als 50 Prozent angereichert sei. Diese Bedingung hatte das Bundesumweltministerium für die Genehmigung durch das bayerische Umweltministerium gestellt.

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