Gleich­be­rech­ti­gung zwi­schen Mann und Frau als Grund für Asyl


Legal Tribune Online

Der EuGH erkennt an, dass Frauen nach vielen Jahren in Westen eine „soziale Gruppe“ im Sinne des Asylrechts bilden können. Foto: mdi – stockadobe.com

Wenn Frauen jahrelang mit dem Wert der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gelebt haben, kann dies einen Grund für Asyl darstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall von zwei Frauen aus dem Irak entschieden (Urt. v. 11.06.2024, Az. C- 646/21).

Die zwei irakischen Mädchen, um die es in dem zu entscheidenden Fall geht, halten sich seit 2015 ununterbrochen in den Niederlanden auf. Wie alt sie bei der Einreise waren, ist nicht bekannt. Im Asylverfahren trugen sie vor, dass sie nach den langen Jahren des Aufenthaltes die Normen, Werte und Verhaltensweisen ihrer Altersgenossen in der niederländischen Gesellschaft angenommen hätten. Bei einer Rückkehr in den Irak wären sie nicht in der Lage, sich den Regeln der dortigen Gesellschaft anzupassen, in der Frauen und Mädchen nicht dieselben Rechte hätten wie Männer. Sie befürchteten, wegen ihrer Identität, die sich in den Niederlanden geformt habe, verfolgt zu werden.

weiterlesen